Dr. Weber & Partner Leasinggesellschaft mbH
Augustaanlage 13
68165 Mannheim
Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim: HRB 3545
Geschäftsführer: Ferdinand Dorn
Sitz der Gesellschaft: Mannheim
Umsatzsteuer-ID: DE 143848301
Die Dr. Weber & Partner Leasinggesellschaft mbH unterliegt als
Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KGW
der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Telefon: +49 (0) 621 816036
Telefax: +49 (0) 621 826461
E-Mail: post@dr-weber-leasing.de
Beschwerden, Kritik, Anregungen?
Bitte wenden Sie sich direkt an unsere Beschwerdestelle. Selbstverständlich geben wir uns größte Mühe, Ihr Anliegen zu klären.
Klaus Hansen
+49 (0) 911 / 13 139 680
k.hansen@nuernberger-leasing.de
Vergütungssystem der Dr. Weber & Partner Leasing GmbH nach
§ 7 InstitutsVergV.
Transparenz und solide Systeme sind eine Selbstverständlichkeit für die Dr. Weber & Partner Leasing GmbH.
Im Folgenden finden Sie die Berichte zur Offenlegung gemäß der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten
(Instituts-Vergütungsverordnung-InstitutsVergV).
Offenlegungsbericht der Dr. Weber und Partner Leasing GmbH im Sinne der Instituts-Vergütungsordnung:
Die Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten, erlassen aufgrund von § 25a Abs. 5 KWG im Hinblick auf die MaRisk, stellt eine Regelung dar, welche zur Sicherung der Bankenstabilität und somit auch der Finanzmarktstabilität beiträgt.
Die Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten fordert gemäß § 7 die Offenlegung durch Institute.
Offenlegungsbericht für 2020:
I. Grundsätzliches
Die Dr. Weber und Partner Leasing GmbH (DWL) ist nicht tarifgebunden. Daher finden auf die Arbeitsverhältnisse der DWL keine Tarifverträge, sondern individuelle Regelungen Anwendung. Die Höhe der Vergütung wird in Bezug zur Funktion und deren Wertigkeit innerhalb und außerhalb der Branche festgelegt. Unser Vergütungssystem setzt keine Anreize zum Eingehen unverhältnismäßiger Risiken. Weiterhin ist es in Umfang und Inhalt konform der Unternehmensstrategie und Zieldefinition der DWL.
II. Feste Vergütungskomponenten
1. Die festen Vergütungskomponenten stellen den Schwerpunkt der Vergütung dar.
2. Zu den festen Vergütungskomponenten gehören u. a.
a) das monatliche Fixgehalt
b) die Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur freiwilligen betrieblichen Altersvorsorge
c) die Vergütung von Fahrtkosten oder Bereitstellung eines Dienstwagens
d) Sonderzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
3. Das Volumen der festen Vergütungskomponenten muss angemessen sein.
III. Variable Vergütungskomponenten
Variable Vergütungskomponenten wurden im Jahr 2018 ausschließlich für Vertriebs-Außendienstmitarbeiter getroffen.
Fixe und die variable Vergütung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Das Verhältnis ist angemessen, wenn einerseits keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung besteht, die variable Vergütung aber andererseits einen wirksamen Verhaltensanreiz setzen kann. Das Institut hat eine angemessene Obergrenze für das Verhältnis zwischen fixer und variabler Vergütung festzulegen.
IV. Gesamtvergütung
Auf Angaben zur Gesamtvergütung wird aufgrund der Unternehmensgröße und des Vertrauensschutzes nicht eingegangen.
V. Geltungsbereich
Diese Institutsvergütungsverordnung gilt gruppenübergreifend für die Nürnberger Leasing GmbH, und somit auch für die DWL.